Die Bestimmungen zu Geschäftsräumen für Internetzugangsdienste wurden am 29. September 2002 veröffentlicht und in den Jahren 2011, 2016 und 2019 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 24. März 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 37 Artikel. Die Verordnungen zielen darauf ab, Geschäftsräume für Internetzugangsdienste zu überwachen. Der Begriff "Geschäftsräume" bezieht sich auf Internetcafés und dergleichen, in denen Internetzugangsdienste für die breite Öffentlichkeit mittels Computern oder anderen Geräten bereitgestellt werden.
Zu den wichtigsten Punkten der Verordnungen gehören:
Vor der Einrichtung der Geschäftsräume müssen die Betreiber einer Prüfung durch die örtlichen Kulturverwaltungsabteilungen, einer Sicherheitsprüfung des Informationsnetzes durch öffentliche Sicherheitsorgane und einer Brandschutzprüfung durch die Feuerwehren unterzogen werden.
Betreiber und Verbraucher der Räumlichkeiten dürfen die Räumlichkeiten nicht dazu verwenden, illegale Inhalte zu veröffentlichen, Aktivitäten durchzuführen, die die Sicherheit des Informationsnetzwerks gefährden, und Online-Glücksspiele zu betreiben. Die Betreiber der Geschäftsräume müssen die tatsächlichen Namen der Verbraucher registrieren und die Einreise von Minderjährigen untersagen.