Die Mitteilung zur Umsetzung des Antiterrorgesetzes und anderer Gesetze zur weiteren Vervollständigung der Registrierung der tatsächlichen Identitätsinformationen von Telefonnutzern ist am 24. Mai 2016 in Kraft getreten.
Die Mitteilung ist in vier Teile gegliedert, mit dem Ziel, Telekommunikations- und andere Geschäftsbetreiber dazu zu drängen, die Identität von Kunden zu überprüfen und eine zusätzliche Registrierung für alte Benutzer vorzunehmen, die ihre tatsächliche Identität nicht registriert haben.