Die Bestimmungen zum Schutz geografisch indizierter Produkte wurden am 7. Juni 2005 erlassen und sind am 15. Juli 2005 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 28 Artikel, die darauf abzielen, geografisch angegebene Produkte zu schützen.
Die wichtigsten Punkte sind:
Geografisch angegebene Produkte beziehen sich auf Produkte, die in einer bestimmten Region hergestellt werden, deren Qualität, Ansehen oder andere Merkmale im Wesentlichen von den natürlichen und kulturellen Faktoren des Herkunftsortes abhängen und nach geografischen Namen benannt werden dürfen.
Die von der lokalen Regierung oder anderen von der lokalen Regierung anerkannten Verbänden und Unternehmen benannten geografisch gekennzeichneten Produktschutz-Antragsstellen können als Antragsteller bei der Regulierungsbehörde den Schutz für geografisch gekennzeichnete Produkte beantragen.
Wenn die Regulierungsbehörde den Antrag für qualifiziert hält, gibt sie eine Ankündigung heraus, in der das zu schützende Produkt als geografisch angegebenes Produkt genehmigt wird.
Hersteller im Herkunftsbereich geografisch gekennzeichneter Produkte können das Sonderzeichen für geografisch gekennzeichnete Produkte verwenden.