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Bestimmungen zu verschiedenen Fragen des Gerichts für geistiges Eigentum (2018)

关于 知识产权 法庭 若干 问题 问题 的

Art der Gesetze Gerichtliche Auslegung

Ausstellende Stelle Oberstes Volksgericht

Bekanntmachungstermin 27. Dezember 2018

Datum des Inkrafttretens Jan 01, 2019

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Geistiges Eigentum Zivilprozess Verwaltungsverfahren

Herausgeber Lin Haibin

Die Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Gerichten für geistiges Eigentum wurden am 27. Dezember 2018 verkündet und traten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Insgesamt gibt es 15 Artikel, die darauf abzielen, die Zuständigkeit des vom Obersten Volksgerichtshof eingerichteten Gerichts für geistiges Eigentum („IP Court“) zu bestimmen.

Die wichtigsten Punkte sind:

1.Das IP-Gericht in Peking ist ein ständiges Gerichtsorgan, das vom Obersten Volksgerichtshof entsandt wird. Das IP Court verhandelt hauptsächlich über Patent- und andere hochtechnische Rechtsmittelfälle gegen geistiges Eigentum.

2.Das IP-Gericht akzeptiert Fälle von geistigem Eigentum, die Erfindungspatente, Gebrauchsmusterpatente, neue Pflanzensorten, Layoutdesign integrierter Schaltkreise, technische Geheimnisse, Computersoftware, Monopol und andere Bereiche betreffen.

3. Das IP-Gericht akzeptiert die folgenden Fälle in den oben genannten Bereichen:

(1) Zweite Instanz: Fälle, in denen gegen Urteile und Urteile von Zivilgerichten erster Instanz, die von hohen Volksgerichten und Verwaltungsfällen erster Instanz gefällt wurden, Berufung eingelegt wird;

(2) Zweite Instanz: Rechtssachen, die gegen Urteile und Urteile in erstinstanzlichen Zivilverfahren von Gerichten für geistiges Eigentum und zwischengeschalteten Volksgerichten sowie in erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren Berufung einlegen;

(3) Zweite Instanz: Rechtssachen, in denen gegen Urteile und Entscheidungen erstinstanzlicher Verwaltungssachen gegen die Bestätigung der Rechte des geistigen Eigentums durch das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum Berufung eingelegt wird;

(4) Adjudication Supervision: Fälle, in denen die Partei eine Adjudication Supervision gegen rechtswirksame Urteile, Entscheidungen oder Vergleichsvereinbarungen erster Instanz beantragt.

(5) Erste Instanz: Zivil- und Verwaltungssachen mit bundesweitem Einfluss und / oder komplexen Merkmalen.

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