Bestimmungen zum Interview mit Unternehmen, die Internet-Nachrichteninformationsdienste bereitstellen, sind am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 10 Artikel. Die Bestimmungen zielen darauf ab zu klären, wie die Regulierungsbehörden die für die Internetinformationen zuständige Person treffen und ein Gespräch mit einer Warnung führen, auf die Probleme hinweisen oder eine Anordnung zur Berichtigung oder Korrektur erlassen, wenn sich ein Unternehmen, das Internet-Nachrichteninformationsdienste bereitstellt, verpflichtet ein schwerwiegender Verstoß gegen das Gesetz oder die Verordnung.