Die Verwaltungsbestimmungen für internetbasierte audiovisuelle Programmdienste sind am 31. Januar 2008 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 29 Artikel. Die Bestimmungen zielen darauf ab, den audiovisuellen Dienst zu regeln, nämlich Aktivitäten, die der Öffentlichkeit audiovisuelle Programme über das Internet zur Verfügung stellen, und den Menschen den Dienst zum Hochladen und Verbreiten des audiovisuellen Programms zu bieten. Zu den wichtigsten Punkten der Bestimmungen gehören:
- Die staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen (jetzt die staatliche Verwaltung für Presse, Veröffentlichung, Radio, Film und Fernsehen) ist die Regulierungsbehörde in der Region. Außerdem ist die zuständige Behörde der Informationsindustrie im Staatsrat (Ministerium für Industrie und Informationstechnologie) für die Regulierung der Telekommunikationsindustrie in Bezug auf das Gebiet verantwortlich.
- Wenn die Dienstleister Aktivitäten in der Region durchführen, erhalten sie Lizenzen für die Verbreitung audiovisueller Programme über ein von den Regulierungsbehörden ausgestelltes Informationsnetz.
- Wenn das Geschäft der Diensteanbieter den audiovisuellen Dienst für aktuelle politische Angelegenheiten umfasst, benötigen sie möglicherweise auch Lizenzen für Rundfunk- und Fernsehsender, Lizenzen für internetbasierte Nachrichteninformationsdienste sowie Lizenzen für die Produktion und den Betrieb von Radio- und Fernsehprogrammen.