Vorläufige Maßnahmen zur Regulierung von Internetversicherungsunternehmen traten am 1. Oktober 2015 in Kraft und blieben drei Jahre lang in Kraft.
Insgesamt gibt es 30 Artikel. Die vorläufigen Maßnahmen zielen darauf ab, Internetversicherungsunternehmen zu regulieren und die legitimen Rechte und Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen. Die wichtigsten Punkte der vorläufigen Maßnahmen sind:
Internetversicherungsunternehmen beziehen sich auf die Unternehmen, in denen Versicherungsinstitute Versicherungsverträge abschließen und Versicherungsdienstleistungen unter anderem über ihre proprietären Netzwerkplattformen oder Netzwerkplattformen von Drittanbietern erbringen, indem sie sich auf das Internet, die Mobilkommunikation und andere Technologien verlassen.
Versicherungsinstitute stellen sicher, dass Internet-Versicherungskonsumenten Versicherungsdienstleistungen wie den Abschluss von Versicherungen und die Begleichung von Ansprüchen genießen, die nicht niedriger sind als die für einen anderen Geschäftskanal.