Verwaltungsbestimmungen für das private Netzwerk und gezielte Kommunikation Die audiovisuellen Programmdienste sind am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 32 Artikel. Die Bestimmungen zielen darauf ab, Serviceaktivitäten zu regeln, die Radio- und Fernsehprogramme sowie andere audiovisuelle Programmdienste über IPTV, privates Netzwerk-Mobilfernsehen und Internet-TV bereitstellen. Zu den wichtigsten Punkten der Bestimmungen gehören:
- Die staatliche Verwaltung für Radio, Film und Fernsehen (jetzt die staatliche Verwaltung für Presse, Veröffentlichung, Radio, Film und Fernsehen) ist die Regulierungsbehörde in der Region.
- Wenn Dienstleister in diesem Bereich tätig sind, erhalten sie die Lizenzen für die Verbreitung audiovisueller Programme über das von den Regulierungsbehörden ausgestellte Informationsnetz.
- Dienstleister müssen staatliche oder staatlich kontrollierte Unternehmen sein.