Das Postgesetz wurde 1986 erlassen und 2009, 2012 bzw. 2015 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 24. April 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 87 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Die Korrespondenzzustelldienste im vom Staatsrat vorgeschriebenen Rahmen werden ausschließlich von den Postunternehmen erbracht.
2. Unternehmen, die andere Expressdienste als Postunternehmen anbieten, erhalten die Genehmigung für den Expressversand. Kein Expressversandunternehmen darf den Korrespondenzlieferdienst erbringen, der ausschließlich von Postunternehmen erbracht wird, oder die offiziellen Dokumente staatlicher Organe liefern.
3.Die Postunternehmen bieten universelle Postdienste für die Zustellung von Korrespondenz, Drucksachen mit einem Gewicht von jeweils nicht mehr als 5 kg und Paketen mit einem Gewicht von jeweils nicht mehr als 10 kg sowie die Postüberweisung an.
4. Die Freiheit und Privatsphäre der Korrespondenz der Bürger ist gesetzlich geschützt. Keine Organisation oder Einzelperson darf unter irgendeinem Vorwand die Freiheit und Privatsphäre der Korrespondenz von Bürgern verletzen, sofern die zum Schutz der nationalen Sicherheit oder zur Untersuchung von Straftaten erforderlichen Organe der öffentlichen Sicherheit, der nationalen Sicherheitsorgane oder der Staatsanwaltschaft die Korrespondenz von Bürger nach gesetzlichen Verfahren.
5. Kein Unternehmen oder keine Einzelperson darf Post verwenden, um Artikel zu versenden, die etwas enthalten, das durch ein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift verboten ist.
6. Ausländische Anleger investieren nicht in den inländischen Expressdienst für Korrespondenz.