Die Betriebsrichtlinien für das Urheberrecht, die Marken- und Markenlizenzierung von Museumssammlungsressourcen sind am 10. Mai 2019 in Kraft getreten.
Die Richtlinien sind in fünf Kapitel unterteilt: Allgemeine Bestimmungen, Lizenzinhalte, Lizenzierungsmodus, Lizenzierungsprozess, Rechte und Pflichten, nämlich die Vertragsvorlage im Anhang.
Die Richtlinien zielen darauf ab, Museen landesweit anzuleiten, um das Urheberrecht, die Marken- und Markenentwicklung von Sammlungsressourcen zu verbessern und die schrittweise Öffnung und Weitergabe von Ressourcen und Informationen zu kulturellen Relikten zu fördern.
Die wichtigsten Punkte sind:
Museen im ganzen Land können sich bei der Lizenzierung des Urheberrechts, der Marke und der Marke ihrer Sammlungsressourcen für kommerzielle Zwecke auf die Richtlinien beziehen. Die Richtlinien sind nicht verbindlich.
Museen genießen das Urheberrecht an folgenden Werken und können diese an andere lizenzieren: digitalisierte Museumssammlungen; Einführung von Museumsgebäuden und Sammlungen.
Wenn das Urheberrecht der vom Museum gesammelten, verwalteten und geschützten modernen Kalligraphie- und Malwerke, fotografischen Werke und Kunsthandwerke noch innerhalb der Schutzfrist liegt, muss das Museum die Zustimmung und Genehmigung des Copyright-Inhabers einholen, bevor die entsprechende Lizenz erteilt wird.
Museen sollten den Nutzungs- und Entwicklungsprozess der gewährten Rechte überprüfen und überwachen und das Recht haben, daraus Gewinne zu erzielen.