Das Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wurde 2002 erlassen und 2017 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 61 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Der Staat betrachtet die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen als langfristige Entwicklungsstrategie.
(2) Die Regierungen stellen im Finanzhaushalt Sonderfonds für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen bereit und können Entwicklungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen einrichten.
3. Der Staat setzt die Steuerpolitik um, die der Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen förderlich ist. Die Maßnahmen zur Verschiebung, Senkung und Befreiung der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer werden für qualifizierte Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß den geltenden Bestimmungen umgesetzt, die Steuerverwaltungsverfahren werden vereinfacht und die Steuerbelastung für Kleinst- und Kleinunternehmen wird erhöht reduziert werden.