Die am 10. Oktober 2014 in Kraft getretenen Bestimmungen zu verschiedenen Fragen der Anwendung von Gesetzen bei der Prüfung von Zivilstreitigkeiten über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und -interessen durch Nutzung von Informationsnetzwerken.
Insgesamt gibt es 19 Artikel, die darauf abzielen, Artikel 36 des Deliktsgesetzes der VR China auszulegen, dh unter welchen Umständen sollten Netzwerknutzer und Netzwerkdienstanbieter die Deliktshaftung tragen, wenn sie das Netzwerk nutzen, um die Bürgerrechte und -interessen von zu verletzen Andere.