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Verwaltungsvorschriften für internetbasierte Nachrichteninformationsdienste (2017)

互联网 新闻 信息 服务 管理 管理

Art der Gesetze Abteilungsregel

Ausstellende Stelle Cyberspace-Verwaltung von China

Bekanntmachungstermin 02. Mai 2017

Datum des Inkrafttretens 01. Juni 2017

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Cyberrecht/Internetrecht Presseregelung

Herausgeber Xinzhu Li 李欣 烛 Yanru Chen

Die Verwaltungsvorschriften für internetbasierte Nachrichteninformationsdienste sind am 1. Juni 2017 in Kraft getreten.

Insgesamt gibt es 29 Artikel. Die Verordnungen zielen darauf ab, die Aktivitäten zu regeln, die internetbasierte Nachrichteninformationsdienste auf dem Gebiet Chinas anbieten. Die Nachrichteninformationen beziehen sich auf Berichte und Kommentare zu sozialen öffentlichen Angelegenheiten wie Politik, Wirtschaft, Militär und Außenpolitik sowie zu sozialen Notfällen. Zu den wichtigsten Punkten der Verordnungen gehören:

  1. Jedes Subjekt, das internetbasierte Nachrichteninformationsdienste für die soziale Öffentlichkeit über das Internet bereitstellt, erhält die Lizenz für internetbasierte Nachrichteninformationsdienste.
  2. Die internetbasierten Nachrichteninformationsdienste umfassen internetbasierte Dienste zum Sammeln, Bearbeiten und Veröffentlichen von Nachrichteninformationen, einen Neuveröffentlichungsdienst und einen Übertragungsplattformdienst.
  3. Nur die im Hoheitsgebiet Chinas eingetragenen juristischen Personen beantragen eine Lizenz für einen internetbasierten Informationsdienst. Chinesisch-ausländische Joint Ventures, chinesisch-ausländische Genossenschaften oder Unternehmen, die sich vollständig in ausländischem Besitz befinden, dürfen keine Anbieter von internetbasierten Informationsdiensten sein.
  4. Das Sammel- und Bearbeitungsgeschäft sowie das Betriebsgeschäft der internetbasierten Nachrichteninformationen werden von verschiedenen Stellen getrennt betrieben. und die operative Einheit, die Sammel- und Redaktionsgeschäfte betreibt, muss alle ihre Anteile von staatlichen Investoren halten.

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