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Vorläufige Maßnahmen zur Verwaltung der Internetwerbung (2016)

互联网 广告 管理 暂行办法

Art der Gesetze Abteilungsregel

Ausstellende Stelle Staatliche Verwaltung für Marktregulierung

Bekanntmachungstermin 04. Juli 2016

Datum des Inkrafttretens 01. September 2016

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Cyberrecht/Internetrecht Werbegesetz

Herausgeber Lin Haibin Xinzhu Li 李欣 烛

Die vorläufigen Maßnahmen zur Verwaltung der Internetwerbung sind am 1. September 2016 in Kraft getreten.

Insgesamt gibt es 29 Artikel, die die Nutzung des Internets für Werbemaßnahmen regeln sollen. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Es ist verboten, das Internet zu verwenden, um Werbung für Waren oder Dienstleistungen zu veröffentlichen, die nach Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht produziert oder verkauft werden dürfen.
  2. Es ist verboten, über das Internet Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente und Tabak zu veröffentlichen. Andere Arzneimittelwerbung muss vor ihrer Online-Veröffentlichung geprüft und genehmigt werden.
  3. Internetwerbung ist mit einem offensichtlichen Zeichen „Werbung“ zu kennzeichnen.
  4. Es ist verboten, technische Mittel zu verwenden, um legitime Werbung anderer zu blockieren, zu filtern, abzudecken und / oder schnell vorzuspulen.
  5. Es ist verboten, technische Mittel einzusetzen, um die normale Übertragung von Werbedaten zu stören, die legitime Werbung anderer zu manipulieren oder zu blockieren und Werbung ohne Genehmigung zu laden.

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