Das Einkommensteuergesetz wurde 1980 erlassen und 1993, 1999, 2005, 2007, 2011 bzw. 2018 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Die wichtigsten Punkte sind:
1. Eine gebietsansässige Person ist eine Person mit Wohnsitz in China oder ohne Wohnsitz in China, die sich jedoch insgesamt 183 Tage oder länger eines Steuerjahres in China aufgehalten hat. Eine gebietsansässige Person zahlt gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes eine individuelle Einkommensteuer auf ihr Einkommen innerhalb und außerhalb Chinas.
2. Eine gebietsfremde Person ist eine Person, die weder in China ansässig ist noch in China bleibt oder nicht in China ansässig ist, aber insgesamt weniger als 183 Tage eines Steuerjahres in China geblieben ist. Eine gebietsfremde Person zahlt gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes eine individuelle Einkommensteuer auf ihr in China erzieltes Einkommen.
3. Individuelle Einkommensteuersätze:
(1) Das konsolidierte Einkommen wird mit progressiven Sätzen zwischen 3% und 45% besteuert (siehe beigefügten Steuersatzplan).
(2) Einkünfte aus dem Geschäftsbetrieb werden mit progressiven Sätzen zwischen 5% und 35% besteuert (siehe beigefügten Steuersatzplan);
(3) Einkünfte aus Lizenzgebühren, Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und Prämien, Einkünfte aus Leasing von Immobilien, Einkünfte aus Eigentumsübertragungen und bedingte Einkünfte unterliegen einem anteiligen Steuersatz, der Steuersatz beträgt 20%.
4.Für das Einkommen einer gebietsansässigen Person außerhalb Chinas kann der Betrag der individuellen Einkommensteuer, den die Person bereits außerhalb Chinas gezahlt hat, von der von der Person zu zahlenden Steuer abgezogen werden, die Steuergutschrift darf jedoch den Betrag von nicht überschreiten Steuer, die auf die Einkünfte des Steuerpflichtigen von außerhalb Chinas zu zahlen ist, berechnet gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes.