Die am 1. Juni 2017 in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen für die Verwaltung der Lizenzierung für internetbasierte Nachrichteninformationsdienste.
Insgesamt gibt es 18 Artikel. Die Regeln zielen darauf ab, spezifischere Vorschriften für die Verwaltungsvorschriften für internetbasierte Nachrichteninformationsdienste zu erlassen. Die wichtigsten Punkte der Regeln sind:
Wer beabsichtigt, der Öffentlichkeit internetbasierte Nachrichteninformationsdienste über Internet-Websites, Anwendungen, Foren, Blogs, Mikroblogs, offizielle Konten, Instant Messaging-Tools, netzwerkbasiertes Live-Streaming und andere Formulare bereitzustellen, erhält internetbasierte Nachrichteninformationen Servicelizenz; und
Die Verfahren, die ein Unternehmen bei der Beantragung einer internetbasierten Lizenz für Nachrichteninformationsdienste befolgen sollte.