Das Ackerlandberufssteuergesetz wurde 2018 erlassen und trat am 1. September 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 16 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
(1) Jede Einrichtung oder Einzelperson, die Ackerland für den Bau von Gebäuden oder Bauwerken oder nichtlandwirtschaftlichen Bauten auf dem Hoheitsgebiet Chinas bewohnt, ist Steuerpflichtiger für die Besatzungssteuer für Ackerland und zahlt die Besatzungssteuer für Ackerland gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes 2)
2.Die Ackerland-Besatzungssteuer wird auf der Grundlage der tatsächlich von einem Steuerpflichtigen genutzten Fläche des Ackerlandes berechnet und in einer Pauschale unter dem geltenden Steuersatz wie vorgeschrieben gezahlt. Die zu zahlende Steuer ist die Fläche des Ackerlandes (Artikel Quadratmeter), die der Steuerpflichtige tatsächlich belegt, multipliziert mit dem geltenden Steuersatz (Artikel 3).