Das Körperschaftsteuergesetz wurde 2007 erlassen und 2017 bzw. 2018 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 29. Dezember 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 98 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Innerhalb des Hoheitsgebiets Chinas zahlen die Unternehmen und andere einkommensabhängige Organisationen die Körperschaftsteuer und zahlen ihre Körperschaftssteuer gemäß diesem Gesetz. (Artikel 1)
2. Unternehmen werden in gebietsansässige Unternehmen und gebietsfremde Unternehmen unterteilt. (Artikel 2)
3. Ein in China ansässiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das rechtmäßig in China eingetragen ist, oder ein Unternehmen, das nach den Gesetzen eines anderen Landes (Artikelregion) rechtmäßig eingetragen ist, dessen tatsächliche Verwaltungsfunktionen jedoch in China ausgeübt werden. Ein gebietsansässiges Unternehmen zahlt die Körperschaftsteuer auf seine Einkünfte aus dem In- und Ausland. (Artikel 2 und 3)
4. Ein nicht ansässiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das gemäß den Gesetzen eines anderen Landes (einer anderen Region) rechtmäßig gegründet wurde und in China ein Büro oder einen Sitz ohne tatsächliche Verwaltungsfunktionen in China hat, oder ein Unternehmen, aus dem Einkünfte erzielt werden oder in China anfallen, obwohl es in China kein Büro oder keine Räumlichkeiten gibt. Für ein gebietsfremdes Unternehmen mit Büros oder Einrichtungen in China zahlt es auf seine Einkünfte aus China sowie auf Einkünfte, die es außerhalb Chinas erzielt, die jedoch eine echte Verbindung zu diesen Büros oder Einrichtungen haben, eine Einkommensteuer. Für ein nicht in China ansässiges Unternehmen ohne Büro oder Niederlassung in China oder für ein nicht in China ansässiges Unternehmen, dessen Einkommen keinen tatsächlichen Bezug zu seiner Einrichtung oder Niederlassung in China haben, zahlt es auf die aus China stammenden Einkommen eine Einkommensteuer. (Artikel 2 und 3)
5. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25% (Artikel 4).