Vorläufige Verwaltungsbestimmungen zum Engagement von Internet-Websites im Bereich Business of Public Publication sind am 7. November 2000 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 19 Artikel. Die Bestimmungen zielen darauf ab, die Veröffentlichung und Wiedergabe von Nachrichten im Internet auf dem Gebiet Chinas zu regeln. Die wichtigsten Punkte der Bestimmungen lauten wie folgt:
- Nur die Nachrichtenwebsites, die von der Nachrichtenagentur direkt unter den zentralen staatlichen Behörden oder lokalen Behörden eingerichtet wurden, dürfen nach Genehmigung Geschäfte mit Nachrichten veröffentlichen.
- Umfassende Internet-Websites, die von anderen Unternehmen nach Genehmigung eingerichtet wurden, können die von den oben genannten Nachrichtenunternehmen herausgegebenen Nachrichten veröffentlichen, sie dürfen jedoch keine von ihnen selbst gesammelten und bearbeiteten Nachrichten oder Nachrichten aus anderen Quellen veröffentlichen.