Die Entscheidung wurde vom Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses getroffen und trat am 28. Dezember 2000 in Kraft.
Die Entscheidung ist Chinas erste Regel zur Cybersicherheit mit den wichtigsten Punkten wie folgt:
Das Hacken oder Zerstören des Computersystems stellt ein Verbrechen dar.
Die Untergrabung der Staatsmacht, die Zerstörung der nationalen Einheit und der Einheit der Nationalitäten, der Diebstahl der Staatsgeheimnisse und die Ausübung kultischer Aktivitäten durch Veröffentlichung von Informationen im Internet sind ein Verbrechen.
Die Verletzung der legitimen Rechte anderer im Internet stellt ein Verbrechen dar.