Hinweis zur Regelung der Urheberrechtsverordnung für Netzwerkdatenträgerdienste trat am 14. Oktober 2015 in Kraft.
Insgesamt gibt es 12 Artikel. Mit der Mitteilung sollen Anbieter von Netzwerkdatenträgern, die Benutzern Speicherdienste für Netzwerkinformationen bereitstellen, aufgefordert werden, zu verhindern, dass Benutzer illegal Werke anderer hochladen, speichern oder freigeben, um die Urheberrechte zu schützen.