Die Bekanntmachung zur Stärkung der Verwaltung von Urheberrechten in der Cyberliteratur ist am 4. November 2016 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 13 Artikel. Mit der Bekanntmachung sollen die Internetdienstanbieter, die literarische Werke über Informationsnetze und relevante Netzwerkdienste bereitstellen, aufgefordert werden, die Kontrolle der Urheberrechte zu stärken, und den Nutzern die Verbreitung literarischer Werke ohne Erlaubnis der Rechteinhaber nicht erleichtern.