Das Baugesetz wurde 1997 erlassen und 2011 bzw. 2019 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 23. April 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 85 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Bauarbeiten und die Überwachung der im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China durchgeführten Bautätigkeiten halten sich an dieses Gesetz. (Artikel 2)
(2) Vor Beginn von Bauprojekten beantragen Baueinheiten bei den zuständigen Bauverwaltungsabteilungen der Präfektur-Bezirksregierungen oder höher Baugenehmigungen. (Artikel 7)
3. Bauingenieurunternehmen, Prospektionseinheiten, Konstruktionseinheiten und Projektüberwachungseinheiten werden entsprechend ihrem Grundkapital, Fachleuten und Technikern, technischen Ausrüstungen und Leistungsnachweisen abgeschlossener Bauprojekte usw. in verschiedene Klassen eingeteilt (Artikel 13).
4.Die Vermessung, Planung und Bauqualität eines Bauprojekts muss den Anforderungen der einschlägigen Sicherheitsstandards für Bauprojekte des Staates entsprechen (Artikel 52).