Der Katalog zur Klassifizierung von audiovisuellen Internet-Programmdiensten (für die Testimplementierung) ist am 10. März 2017 in Kraft getreten.
In der Bekanntmachung wird die Klassifizierung der audiovisuellen Internet-Programmdienste klargestellt. Unternehmen, die audiovisuelle Internet-Programmdienste anbieten, erhalten die Lizenzen für die Verbreitung audiovisueller Programme über ein von den Regulierungsbehörden ausgestelltes Informationsnetz und nehmen an den in der Lizenz aufgeführten Geschäftskategorien teil.