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Verwaltungsmaßnahmen für Geschäftsstellen, die von Schiedsinstitutionen in Übersee in der Pilot-Freihandelszone Lin-Gang in China (Shanghai) eingerichtet wurden (2019)

中国 仲裁 机构 在 上海 (上海) 自由 贸易 试验 区 临港 新片 区 设立 业务 机构 机构 管理 办法

Art der Gesetze Lokale Regierungsregulierung

Ausstellende Stelle Justizamt der Stadt Shanghai

Bekanntmachungstermin 21. Oktober 2019

Datum des Inkrafttretens Jan 01, 2020

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Shanghai

Thema (n) Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation

Herausgeber CJ Beobachter

Verwaltungsmaßnahmen für Geschäftsstellen, die von Schiedsgerichten in Übersee in der Pilot-Freihandelszone Lin-Gang in China (Shanghai) eingerichtet wurden
Artikel 1 Diese Verwaltungsmaßnahmen werden hiermit in Übereinstimmung mit dem Gesamtplan für die Pilot-Freihandelszone des Sondergebiets Lin-Gang in China (Shanghai), den Verwaltungsmaßnahmen für die Pilot-Freihandelszone des Lin-Gang-Sondergebiets in China (Shanghai) und anderen formuliert einschlägige Vorschriften in Verbindung mit den tatsächlichen Umständen zum Zwecke der Regelung der Registrierung von Geschäftsbüros (im Folgenden als „Geschäftsstellen“ bezeichnet), die von ausländischen Schiedsinstitutionen in der Sondergruppe Lin-Gang in China (Shanghai) Pilot Free einzurichten sind Handelszone (im Folgenden als „Lin-Gang-Sondergebiet“ bezeichnet) und deren Geschäftstätigkeit.
Artikel 2 Diese Verwaltungsmaßnahmen gelten für die Einrichtung eines Geschäftsbüros durch eine Übersee-Schiedsinstitution im Sondergebiet Lin-Gang, für von diesem Geschäftsbüro durchgeführte Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausland und für einschlägige Managementaktivitäten des Justizbüros der Stadt Shanghai.
Artikel 3 Der Begriff „Übersee-Schiedsinstitut“, auf den hier Bezug genommen wird, bezeichnet jede im Ausland und in der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Sonderverwaltungsregion Macau und der Region Taiwan in China gesetzlich niedergelassene gemeinnützige Schiedsinstitution sowie Schiedsinstitutionen, die von gegründet wurden internationale Organisationen, denen China beigetreten ist.
Artikel 4 Das Justizbüro der Stadt Shanghai ist für die Registrierung zur Einrichtung solcher Geschäftsstellen verantwortlich und für die Überwachung und Verwaltung ihrer Schiedsgerichtsbarkeit im Ausland.
Artikel 5 Ein Geschäftsbüro und sein Auftraggeber, sein Personal und seine Schiedsrichter halten sich an die Gesetze, Vorschriften und Regeln der VR China, halten sich an die Berufsethik und die Disziplin der Schiedsgerichtsbarkeit und dürfen Chinas nationalen und sozialen öffentlichen Interessen bei der Durchführung von Schiedsverfahren im Ausland nicht schaden Aktivitäten.
Artikel 6 Eine Übersee-Schiedsinstitution, die die Einrichtung eines Geschäftsbüros im Sonderbereich Lin-Gang beantragt, muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
(1) Es ist seit mehr als fünf (5) Jahren in Übersee gesetzlich verankert und ordnungsgemäß vorhanden.
(2) Sie hat umfangreiche Schiedsverfahren im Ausland durchgeführt und genießt ein hohes internationales Ansehen. und
(3) Der Auftraggeber des Geschäftsbüros wurde wegen vorsätzlicher Straftat nicht strafrechtlich verfolgt.
Artikel 7 Eine Schiedsinstitution in Übersee, die die Einrichtung eines Geschäftsbüros im Sonderbereich Lin-Gang beantragt, muss einen Antrag beim Justizbüro der Stadt Shanghai einreichen und folgende Unterlagen einreichen:
(2) einen Antrag auf Errichtung eines Geschäftsbüros;
(2) Dokumente zur Unterstützung der in Artikel 6 genannten Informationen;
(3) die Satzung, die Schiedsregeln, der Gebührenstandard und die Liste der Mitglieder des Entscheidungsgremiums der Overseas Arbitration Institution;
(4) gegebenenfalls die Liste des Schiedsgerichtsgremiums oder des empfohlenen Schiedsgerichtsgremiums;
(5) die Bescheinigung über den Sitz des Geschäftsbüros;
(6) Anmeldeformular und Personalausweis des Auftraggebers und des Personals des Geschäftsbüros;
(7) Andere Materialien gemäß den Gesetzen, Vorschriften und Regeln.
Die im vorstehenden Absatz aufgeführten Materialien, die von Schiedsinstitutionen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Sonderverwaltungsregion Macau und der Region Taiwan in China eingereicht wurden, werden gemäß den vom Justizministerium anerkannten einschlägigen Legalisierungsverfahren behandelt. Die im vorhergehenden Absatz aufgeführten Materialien, die von anderen Schiedsgerichten in Übersee eingereicht wurden, werden vom Notar oder Notar in den Ländern, in denen sich diese Schiedsinstitutionen befinden, notariell beglaubigt und von den chinesischen Botschaften oder Konsulaten in diesen Ländern beglaubigt.
Die Bewerbungsunterlagen sind dreifach zu erstellen. Jegliches Material in einer Fremdsprache ist der chinesischen Übersetzung beizufügen, und die chinesische Version hat Vorrang.
Artikel 8 Das Justizbüro der Stadt Shanghai nimmt einen Antrag, der von allen erforderlichen Materialien unterstützt wird und der gesetzlichen Form entspricht, rechtzeitig an und stellt eine Annahmeerklärung aus. Wenn der Antrag nicht alle erforderlichen Materialien enthält oder nicht der gesetzlichen Form entspricht, informiert das Shanghai Municipal Bureau of Justice den Antragsteller entweder vor Ort oder innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Eingang des Antragsmaterials unter einmal müssen alle benötigten Materialien ergänzt und korrigiert werden; Wird innerhalb der Frist keine Mitteilung gemacht, gilt der Antrag ab dem Datum seines Eingangs als angenommen.
Das Shanghai Municipal Bureau of Justice schließt die Überprüfung ab und entscheidet, ob eine Registrierung innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem Datum der Annahme eines Antrags erteilt wird.
Das Justizbüro der Stadt Shanghai erstattet dem Justizministerium innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen ab dem Datum der Entscheidung über die Erteilung der Registrierung Bericht zu Aufzeichnungszwecken und stellt das Registrierungszertifikat aus, nachdem das Justizministerium ein einheitliches soziales Amt zugewiesen hat Kreditcode dazu.
Artikel 9 Zu den unter Registrierung eines Geschäftsbüros stehenden Gegenständen gehören Name, Wohnsitz, Auftraggeber, Geschäftsumfang usw.
Artikel 10 Ein Geschäftsbüro legt dem Shanghai Municipal Bureau of Justice eine Kopie seines Steuerregistrierungszertifikats, eines Siegels, eines Bankkontos, eines Geschäftsadresszertifikats und eines Geldnachweises usw. zur Aufzeichnung vor.
Artikel 11 Wenn ein Geschäftsbüro beabsichtigt, seinen Namen, seinen Wohnsitz, seinen Auftraggeber, seinen Geschäftsumfang oder einen anderen registrierten Gegenstand zu ändern, muss es beim Shanghai Municipal Bureau of Justice einen Antrag auf Änderung der Registrierung und anderer relevanter Materialien stellen. Wenn festgestellt wird, dass der Antrag den Bestimmungen dieses Antrags entspricht, führt das Justizbüro der Stadt Shanghai die Verfahren zur Änderung der Registrierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch.
Artikel 12 Das städtische Justizbüro von Shanghai meldet ein Geschäftsbüro ab und erstattet dem Justizministerium Bericht, um folgende Ereignisse aufzuzeichnen:
(1) Die Overseas Arbitration Institution beantragt die Kündigung des Geschäftsbüros;
(2) Die Übersee-Schiedsinstitution, die das Geschäftsbüro errichtet, wird gekündigt.
(3) Die Betriebsregistrierung des Geschäftsbüros wird gesetzlich widerrufen; oder
(4) Andere Umstände, wie sie in Gesetzen, Vorschriften und Regeln festgelegt sind.
Ein gemäß dem vorstehenden Absatz abgemeldetes Geschäftsbüro wird vor der Abmeldung gemäß dem Gesetz liquidiert.
Artikel 13 Die Informationen über die Einrichtung, Änderung und Abmeldung eines Geschäftsbüros werden vom Justizbüro der Stadt Shanghai über seine offizielle Website oder andere geeignete Kanäle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Artikel 14 Ein Geschäftsbüro kann die folgenden Schiedsgerichtsdienste im Zusammenhang mit dem Ausland in Bezug auf Zivil- und Handelsstreitigkeiten auf dem Gebiet der internationalen Handelsangelegenheiten, maritimen Angelegenheiten und Investitionen usw. Durchführen.
(1) Annahme, Verhandlung, Anhörung und Vergabe von Fällen;
(2) Fallmanagement und Dienstleistungen; und
(3) Beratung, Anleitung, Schulung und Seminare.
Artikel 15 Das Justizbüro der Stadt Shanghai wird die Geschäftsstellen ermutigen und leiten, in der Verwaltungsregion der Stadt Shanghai zentral Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausland zu betreiben und durchzuführen.
Artikel 16 Das Justizbüro der Stadt Shanghai wird die folgenden Austausch- und Kooperationsaktivitäten zwischen den Geschäftsstellen und den örtlichen Schiedsinstitutionen fördern und unterstützen:
(1) Abschluss von Kooperationsvereinbarungen;
(2) gegenseitige Empfehlung von Schiedsrichtern und Mediatoren;
(3) gegenseitige Bereitstellung von Praktikums- und Austauschstellen;
(4) Erleichterung der gegenseitigen Schlichtungstätigkeit wie Gerichtsverfahren und Anhörungen; und
(5) Gemeinsame Organisation von Schulungen, Konferenzen, Seminaren und Werbemaßnahmen.
Artikel 17 Der Auftraggeber eines Geschäftsbüros muss Vollzeit arbeiten, und weder der Schulleiter noch das Personal dürfen gleichzeitig in zwei oder mehr Geschäftsstellen tätig sein.
Artikel 18 Ein Geschäftsbüro führt das Schiedsverfahren nicht für Streitfälle durch, die kein fremdes Element enthalten.
Ein Geschäftsbüro darf keine Niederlassung oder ein entsandtes Büro weiter errichten.
Artikel 19 Ein Geschäftsbüro legt dem städtischen Justizbüro von Shanghai vor dem 31. März eines jeden Jahres einen jährlichen Arbeitsbericht für das Vorjahr vor. Ein jährlicher Arbeitsbericht sollte Folgendes enthalten:
(1) Überblick über die Geschäftstätigkeit;
(2) Änderungen in der Liste der Schiedsrichtergremien oder der empfohlenen Schiedsrichtergremien, des Personals und der Geschäftsadresse;
(3) Umstände, unter denen die Schiedssprüche widerrufen oder nicht vollstreckt oder von einem Gericht nicht anerkannt und vollstreckt werden;
(4) geprüfte Finanzberichte; und
(5) Andere Umstände, die gemeldet werden sollten.
Artikel 20 Bei wesentlichen Angelegenheiten, die die betreffende Schiedsinstitution betreffen, wie Änderungen ihrer Satzung und der Schiedsregeln sowie Änderungen der Mitglieder ihres Entscheidungsgremiums, erstattet das Geschäftsbüro dem Justizbüro der Stadt Shanghai innerhalb von zehn (10) Bericht ) Arbeitstage nach ihrem Auftreten.
Artikel 21 Verstößt ein Geschäftsbüro gegen eine der Bestimmungen der Artikel 17 bis 20, so ordnet das Justizbüro der Stadt Shanghai an, dass dieses Geschäftsbüro innerhalb einer bestimmten Frist eine Berichtigung vornimmt. Wenn sich die Geschäftsstelle weigert, eine Berichtigung innerhalb der Frist vorzunehmen, oder wenn sie die Anforderungen nach der Berichtigung immer noch nicht erfüllt, kann das Justizbüro der Stadt Shanghai die zuständigen Volksgerichte, Behörden der öffentlichen Sicherheit und andere Abteilungen benachrichtigen und die Angelegenheit der Öffentlichkeit zugänglich machen und kann solche Informationen gemäß dem Gesetz an die kommunale Plattform für öffentliche Kreditinformationsdienste weitergeben.
Verstößt ein Geschäftsbüro gegen Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe III Absatz XNUMX, so ordnet das Justizbüro der Stadt Shanghai die Berichtigung innerhalb einer bestimmten Frist an. Wenn sich das Geschäftsbüro weigert, innerhalb der Frist eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen, oder wenn es die Anforderungen nach der Berichtigung immer noch nicht erfüllt, kann seine Registrierung vom Shanghai Municipal Bureau of Justice widerrufen werden.
Wenn ein Geschäftsbüro sein Registrierungszertifikat durch Betrug, Bestechung oder andere unangemessene Mittel erhält, wird seine Registrierung vom Shanghai Municipal Bureau of Justice widerrufen.
Artikel 22 Verstößt ein Geschäftsbüro, sein Auftraggeber und sein Personal bei der Durchführung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausland gegen die Bestimmungen der Gesetze, Vorschriften und Regeln der VR China sowie der Verwaltungsmaßnahmen, so behandelt das Justizbüro der Stadt Shanghai dies gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder Übertragen Sie den Fall zur Bearbeitung an die zuständige Behörde.
Artikel 23 Jeder Mitarbeiter des Shanghai Municipal Bureau of Justice, der bei der Registrierung und Verwaltung der Geschäftsstellen gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder Verwaltungsmaßnahmen verstößt, wird verfolgt und haftet gesetzlich.
Artikel 24 Unter dem hier genannten „Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausland“ ist das Schiedsverfahren für Streitigkeiten zu verstehen, die ausländische Elemente enthalten, wie dies in den Gesetzen der VR China festgelegt ist.
Artikel 25 Diese Verwaltungsmaßnahmen treten am 1. Januar 2020 in Kraft und gelten drei Jahre lang bis zum 31. Dezember 2022.