Verwaltungsmaßnahmen für die Archivierung nichtkommerzieller internetbasierter Informationsdienste sind am 20. März 2005 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 29 Artikel. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Aktivitäten zu regeln, die nichtkommerzielle internetbasierte Informationsdienste auf dem Gebiet Chinas bereitstellen. Die wichtigsten Punkte der Maßnahmen sind:
- Administrative Maßnahmen für internetbasierte Informationsdienste sehen vor, dass Diensteanbieter, die nichtkommerzielle internetbasierte Dienste anbieten, bei den Regulierungsbehörden Unterlagen einreichen, während die Maßnahmen festlegen, wie die Verfahren zur Einreichung von Aufzeichnungen zu durchlaufen sind.
- Zu den von den Dienstanbietern eingereichten Informationen gehören die Website-URL, Website-Sponsoren, Verantwortliche der Website, die IP-Adresse und andere Informationen.
- Diensteanbieter müssen ihre Aktenzeichen unten auf ihrer Website vermerken.
- Internet-Zugangsdienstanbieter dürfen keine Zugangsdienste für nicht eingereichte Websites bereitstellen.