Die Maßnahmen zum administrativen Schutz des Internet-Urheberrechts sind am 30. Mai 2005 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 19 Artikel. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Übertragung des Informationsnetzes in internetbasierten Informationsdiensten zu schützen. Die wichtigsten Punkte der Maßnahmen sind:
- Wenn ein Urheberrechtsinhaber feststellt, dass über das Internet kommunizierte Inhalte gegen sein Urheberrecht verstoßen, und eine Mitteilung an den internetbasierten Informationsdienstanbieter sendet, ergreift der Dienstanbieter Maßnahmen, um die relevanten Inhalte unverzüglich zu entfernen und die Mitteilung des Urheberrechtsinhabers 6 Monate lang aufzubewahren .
- Die Anbieter der Inhalte können auch eine Gegendarstellung an die Dienstanbieter senden. Nach dem Absenden der Gegendarstellung können die internetbasierten Dienstanbieter die entfernten Inhalte umgehend wiederherstellen.