Die Verwaltungsmaßnahmen für internetbasierte Informationsdienste wurden am 25. September 2009 veröffentlicht und 2011 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 8. Januar 2011 in Kraft.
Insgesamt gibt es 27 Artikel. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Dienste der Informationsbereitstellung für Internetnutzer über das Internet zu überwachen.
Die wichtigsten Punkte der Maßnahmen sind:
Internetbasierte Informationsdienste werden in kommerzielle Dienste und nichtkommerzielle Dienste unterteilt. Ersteres bezieht sich auf kostenpflichtige Dienste, die Informationen für Online-Benutzer über das Internet bereitstellen oder Webseiten für Online-Benutzer erstellen, während letzteres auf kostenlose Dienste verweist, die Internet-Benutzern über das Internet offene und gemeinsam genutzte Informationen bereitstellen.
Bei der Bereitstellung kommerzieller internetbasierter Informationsdienste muss der Betreiber im Voraus die von der zuständigen Behörde ausgestellte Lizenz für das Telekommunikationsgeschäft mit Mehrwert erhalten.
Bei der Bereitstellung nichtkommerzieller internetbasierter Informationsdienste muss der Betreiber die Anmeldeverfahren bei derselben oben genannten Abteilung im Voraus durchlaufen.
Wenn der Betreiber die oben genannte Geschäftslizenz nicht erhält oder die Anmeldeverfahren nicht durchläuft, bevor er die entsprechenden Dienste bereitstellt, kann seine Website geschlossen werden.