Die administrativen Maßnahmen für elektronische Zertifizierungsdienste wurden am 18. Februar 2009 veröffentlicht und 2015 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 29. April 2015 in Kraft.
Insgesamt gibt es 43 Artikel. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die elektronischen Zertifizierungsdienste zu regeln, nämlich die Aktivitäten zur Bereitstellung von Echtheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle für elektronische Signaturen relevanten Parteien innerhalb des Hoheitsgebiets Chinas. Die wichtigsten Punkte der Maßnahmen sind:
- Wenn Institutionen („Dienstleister“), die Zertifizierungsdienste für elektronische Signaturen anbieten, für die eine Zertifizierung durch Dritte erforderlich ist, an den Aktivitäten in diesem Bereich teilnehmen, erhalten sie die vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie ausgestellten Lizenzen für elektronische Zertifizierungsdienste.
- Die von den Dienstleistern erbrachten Dienstleistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Erstellung, Ausstellung und Verwaltung von Zertifikaten für elektronische Signaturen.