Die Verwaltungsmaßnahmen für Anwaltskanzleien, die an einer Markenagentur beteiligt sind, wurden am 6. November 2012 verkündet und sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 25 Artikel, die darauf abzielen, Anwaltskanzleien und deren Anwälte zu beaufsichtigen, die in Markenagenturen tätig sind.
Die wichtigsten Punkte sind:
Anwaltskanzleien und ihre Anwälte können sich an einer Markenagentur beteiligen. Die Verwaltung für Industrie und Handel und das Justizministerium überwachen diese Markenagentur.
Anwaltskanzleien und ihre Anwälte halten sich bei der Ausübung einer Markenagentur an die Bestimmungen zur Vertraulichkeit, betreiben keine Geschäfte mit Interessenkonflikten und streben keine Vorteile aus dem Streit an, indem sie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen.