Vorläufige Maßnahmen zur Verwaltung der Geschäftstätigkeit von Online-Kreditinformationen Zwischeninstitute sind am 17. August 2016 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 47 Artikel. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Geschäftstätigkeit von Online-Kreditinformations-Vermittlungsinstitutionen (Peer-to-Peer-Kreditvergabe, „P2P“) auf dem Gebiet Chinas zu regulieren. Die wichtigsten Punkte der Maßnahmen sind:
- P2P bezieht sich auf Online-Kreditinformationsvermittler, die das Internet als primären Kanal verwenden, um Informationssuche, Informationsfreigabe, Bonität, Informationsaustausch, Kreditabgleich und andere Dienste für die direkte Kreditvergabe zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern bereitzustellen.
- Dienstleister müssen dies bei den örtlichen Finanzaufsichtsbehörden einreichen.
- Die Diensteanbieter prüfen die Informationen der Nutzer und Informationen zu Spendenprojekten, um Betrug oder illegale Transaktionen zu verhindern.
- Dienstleister dürfen keine Mittel für sich selbst sammeln und dürfen keine Kreditgeber oder Garanten sein. Dienstleister dürfen kein ähnliches Geschäft mit Banken oder anderen Finanzinstituten betreiben, z. B. die Konzentration von Geldern von Kreditgebern, die Ausgabe von Vermögensverwaltungsprodukten oder die Durchführung von Verbriefungsgeschäften für Vermögenswerte.