I. Bedeutung
Das China International Commercial Court (CICC) des Obersten Volksgerichts Chinas (SPC) erweitert seine Zuständigkeit vom aufgeführten Geltungsbereich auf die gerichtliche Überprüfung von Schiedsverfahren. Insbesondere ist die Überprüfung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung im Zuständigkeitsbereich von CICC nicht eindeutig aufgeführt. Das Gericht berief sich daher auf die Sammelklausel, um seine Zuständigkeit für diesen Fall festzulegen, dh „andere internationale Handelsfälle, die der Oberste Volksgerichtshof für angemessen hält, um vom Internationalen Handelsgerichtshof verhandelt zu werden“.
II. Fallinformationen
Antragsteller: Peking HKCTS Grand Metropark Hotels Management Co., Ltd. (Shenzhen Metropark Hotel Co., Ltd.).
Befragter: Shenzhen Zhongyuan Cheng Commercial Investment Holdings Co., Ltd.
Klagegrund: Antrag auf Feststellung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung
III. Fallübersicht
Luck Treat Co., Ltd. („Luck Treat Ltd.“) und seine verbundenen Unternehmen (einschließlich Beijing HKCTS Grand Metropark Hotels Management Co., Ltd. und Shenzhen Metropark Hotel Co., Ltd.) hatten Streitigkeiten mit Shenzhen Zhongyuan Cheng Commercial Investment Holdings Co., Ltd. („Zhongyuan Cheng Ltd.“) über den Abschluss einer Schiedsvereinbarung.
Zhongyuan Cheng Ltd. beantragte beim Shenzhen Court of International Arbitration ein Schiedsverfahren über die Streitigkeiten aus den drei Verträgen. Vor der ersten Anhörung des Schiedsgerichts reichten Luck Treat Ltd. und seine verbundenen Unternehmen drei Klagen beim Zwischengericht von Shenzhen ein, um zu bestätigen, dass die Schiedsvereinbarung nicht zustande gekommen war.
Während der Überprüfung durch das Zwischengericht von Shenzhen stellte das SPC fest, dass die drei Fälle von rechtlicher Bedeutung sind und vor dem Ersten Internationalen Handelsgericht verhandelt werden sollten.
IV. Gerichtsurteil
Die SPC traf Entscheidungen über die drei Fälle getrennt, nämlich diesen Fall wie in [2019] Zui Gao Fa Min Te Nr. 3 ([2019] 最高 法 民 特 3 号) und die beiden anderen Fälle wie in [2019] Zui Gao Fa Min Te Nr. 1 ([2019] 特 法 民 特 1 号) und [2019] Zui Gao Fa Min Te Nr. 2 ([2019] 最高 法 民 特 2 号). Das Gericht entschied, dass die Fälle vor dem Ersten Internationalen Handelsgericht verhandelt werden sollten.
Das Gericht entschied, dass eine Schiedsvereinbarung unabhängig bestehen soll. Das Versäumnis, einen Vertrag abzuschließen, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung. Die Festlegung einer Schiedsklausel hängt hauptsächlich davon ab, ob die Parteien zu dem Konsens gelangen, den Streit einem Schiedsverfahren zu unterziehen, dh ob die Einigung über das Schiedsverfahren erzielt wurde.
Das Gericht entschied daher, dass die Schiedsvereinbarung wirksam sei, und die Parteien sollten die Streitigkeiten über die Begründung des Vertrages durch ein Schiedsverfahren beilegen.