Das Arbeitssicherheitsgesetz wurde 2002 erlassen und 2009 bzw. 2014 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 31. August 2014 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 114 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Unternehmen müssen die in diesem Gesetz und anderen relevanten Gesetzen, Verwaltungsvorschriften sowie nationalen oder Industriestandards vorgeschriebenen Arbeitsschutzbedingungen erfüllen.
2.Die Hauptverantwortliche einer Geschäftseinheit ist voll verantwortlich für die Arbeitssicherheit der Geschäftseinheit.
3.Mitarbeiter einer Geschäftseinheit haben Anspruch auf gesetzliche Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeitssicherheit und auf gesetzliche Arbeitsschutzverpflichtungen. Die Gewerkschaften überwachen die Arbeitssicherheit.
4.Die Verwaltungsabteilung für Arbeitssicherheit des Staatsrates führt eine umfassende Überwachung und Verwaltung der Arbeitssicherheit im ganzen Land durch.
5.Der Staat soll die Entwicklung von Notfallmaßnahmen für die Arbeitssicherheit stärken, Rettungsbasen und -teams in Schlüsselindustrien und -bereichen einrichten und Unternehmen und andere soziale Kräfte zum Aufbau von Notfallteams ermutigen.
6.Wenn ein Arbeitsschutzunfall in einem Unternehmen zu Personen- oder Sachschäden bei anderen Personen führt, übernimmt das Unternehmen eine Ausgleichshaftung.