Die Versuchsmaßnahmen für die freiwillige Registrierung von Werken wurden 1994 verkündet und traten am 1. Januar 1995 in Kraft.
Insgesamt gibt es 17 Artikel, die darauf abzielen, die Registrierung eines Urheberrechts zu klären, um Anscheinsbeweise für die Beilegung von Urheberrechtsstreitigkeiten zu liefern.
Die wichtigsten Punkte sind:
Freiwillige Registrierung von Werken. Unabhängig davon, ob ein Werk registriert ist oder nicht, bleibt das vom Autor oder anderen Urheberrechtsinhabern gemäß dem Gesetz erworbene Urheberrecht unberührt.
Das Provinz-Urheberrechtsbüro ist für die Registrierung von Werken von Autoren oder anderen Urheberrechtsinhabern in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die Nationale Urheberrechtsverwaltung ist für die Registrierung von Werken von Autoren oder anderen Urheberrechtsinhabern aus dem Ausland, der Region Taiwan, der Sonderverwaltungszone Hongkong und der Sonderverwaltungszone Macau verantwortlich
Die Registrierungsstelle stellt dem Inhaber des Urheberrechts nach Überprüfung der registrierten Werke eine Werksregistrierungsbescheinigung aus.
Die Registrierung von Computersoftware unterliegt den Maßnahmen zur Registrierung von Computersoftware Copyright (计算机 软件 著作权 登记 办法).