Das Gesetz zur Verwaltung der Steuererhebung wurde 1992 erlassen und 1995, 2001, 2013 bzw. 2015 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 24. April 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 43 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Die Erhebung von Steuern oder deren Einstellung, die Ermäßigung, Befreiung und Erstattung von Steuern sowie die Zahlung von Steuern, die ausgewichen oder überfällig sind, werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz oder, wenn der Staatsrat gesetzlich zur Formulierung ermächtigt ist, durchgeführt einschlägige Bestimmungen gemäß den einschlägigen Bestimmungen der vom Staatsrat formulierten Verwaltungsvorschriften.
2.Die zuständigen Steuerabteilungen des Staatsrates sind für die Verwaltung der Steuererhebung im ganzen Land zuständig. Alle nationalen Steuerbüros und lokalen Steuerbüros verwalten die Steuererhebung gemäß den vom Staatsrat festgelegten Verwaltungsbereichen für die Steuererhebung.
3. Steuerzahler oder Quellensteuerpflichtige müssen Steuern zahlen oder Steuern einbehalten und überweisen oder Steuern gemäß den Gesetzen oder Verwaltungsvorschriften erheben und überweisen.
4.Wenn eine Steuerbehörde Grund zu der Annahme hat, dass ein Steuerpflichtiger, der in der Produktion oder im Geschäftsbetrieb tätig ist, Steuerpflichtverpflichtungen entgeht, kann die Steuerbehörde die konservierenden Steuermaßnahmen ergreifen.