Die vorläufigen Bestimmungen zum Vergütungsstandard für die gesetzliche Lizenz zur Tonaufnahme wurden 1993 erlassen und traten am 1. August 1993 in Kraft.
Insgesamt gibt es sechs Artikel.
Die wichtigsten Punkte lauten wie folgt: Gemäß dem Urheberrechtsgesetz kann ein Tonaufzeichnungsproduzent die von anderen gesetzlich als Tonaufzeichnung aufgenommenen Musikwerke verwenden, um ein Tonaufzeichnungsprodukt ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers herzustellen, muss jedoch zahlen Vergütung an den Urheberrechtsinhaber gemäß Vereinbarung. Die Rückstellung legt die Berechnungsmethode für die Vergütung fest.