Die Verwaltungsmaßnahmen für die Registrierung der Produktion und des Geschäftsbetriebs von Unternehmen im Ausland (Regionen) im chinesischen Hoheitsgebiet (2020) wurden 1992 erlassen und 2016, 2017 bzw. 2020 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 3. November 2020 in Kraft.
Insgesamt gibt es 19 Artikel, die darauf abzielen, ausländische Unternehmen zu überwachen, die in China in Produktion und Betrieb tätig sind. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Ausländische Unternehmen, die in China in Produktion und Betrieb tätig sind, sollten beim örtlichen Marktaufsichtsbüro (Registrierungsbehörde) eine Registrierung beantragen. (Artikel 2)
2. Ein ausländisches Unternehmen kann die Produktion und den Betrieb erst aufnehmen, nachdem es von der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde genehmigt, von der Registrierungsbehörde zur Registrierung genehmigt und eine Geschäftslizenz erhalten hat. (Artikel 2)
3. Ausländische Unternehmen, die folgende Produktions- und Geschäftsbetriebe betreiben, sind zu registrieren:
(1) Exploration und Erschließung von Erdöl und anderen Bodenschätzen an Land und auf See;
(2) Bau und Dekoration von Häusern und Tiefbau- oder Ingenieuraufträgen für die Installation von Leitungen, Rohrleitungen und Ausrüstungen;
(3) Beauftragung oder Annahme eines anvertrauten Betriebs und Managements von Unternehmen mit ausländischer Investition;
(4) Eröffnung von Filialen ausländischer Banken in China;
(5) sonstige vom Staat zugelassene Produktion und Geschäfte. (Artikel 3)