Das Gesetz über Staatsanwälte wurde 1995 erlassen und 2001, 2017 bzw. 2019 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 70 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Aufgaben der Staatsanwälte sind wie folgt:
(1) Untersuchung von Strafsachen, die von den Volksstaatsanwälten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen direkt akzeptiert werden;
(2) Durchführung der Prüfung der Festnahme und der Strafverfolgung sowie Einreichung der Staatsanwaltschaft im Namen des Staates;
(3) Einreichung von Rechtsstreitigkeiten von öffentlichem Interesse;
(4) Durchführung der Überwachung von Straf-, Zivil- und Verwaltungsstreitigkeiten;
(5) sonstige gesetzlich vorgesehene Pflichten (Artikel 7)
2. Ein Staatsanwalt muss über folgende Qualifikationen verfügen:
(1) Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China;
(2) Aufrechterhaltung der Verfassung der Volksrepublik China und der Führung der kommunistischen Partei Chinas und des sozialistischen Systems;
(3) gute politische und berufliche Qualität haben und in Moral und Verhalten gut sein;
(4) die physischen Bedingungen für die normale Erfüllung seiner Pflichten haben;
(5) einen Bachelor-Abschluss oder einen Abschluss in Rechtswissenschaften von einer regulären Hochschule oder einen Bachelor-Abschluss oder einen höheren Abschluss in Rechtswissenschaften von einer regulären Hochschule, aber mit einem Abschluss als Juris Master, Master of Law oder höher; oder einen Bachelor-Abschluss, der nicht in Rechtswissenschaften an einer regulären Hochschule mit einem anderen entsprechenden Abschluss und mit juristischen Fachkenntnissen erworben wurde;
(6) seit mindestens fünf Jahren in der Rechtsabteilung tätig sind. Das Dienstalter für die Ausübung der juristischen Tätigkeit von Personen mit einem Abschluss als Juris Master oder Master of Law oder mit einem Abschluss als Doktor des Rechts kann auf vier bzw. drei Jahre gesenkt werden.
(7) Personen, die zum ersten Mal als Prokuristen ernannt werden sollen, müssen die nationale einheitliche Qualifikationsprüfung für Rechtsberufe bestanden und die Qualifikation für Rechtsberufe erhalten haben. (Artikel 12)
3.Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft und alle Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung setzen die Disziplinarmaßnahmenausschüsse der Staatsanwaltschaft ein, die prüfen und bestimmen, ob die Staatsanwaltschaft Handlungen gegen die Prokuratorentätigkeiten begeht (Artikel 39).