Die Bekanntmachung über die Zahlung der Vergütung an Urheberrechtsinhaber für das Kopieren und Verteilen von Tonaufnahmen aus Übersee wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und trat am 13. September 2000 in Kraft.
Insgesamt gibt es drei Artikel, deren Hauptpunkte folgende sind:
Beim Import von Tonaufnahmen aus Übersee müssen audiovisuelle Verlage oder andere Einheiten mit dem Lizenzgeber klare Vereinbarungen über die Zahlung der Vergütung an die Urheberrechtsinhaber von Musikwerken im Lizenzvertrag treffen.
Die vom Importeur zu zahlende Vergütung richtet sich nach den in den Zwischenbestimmungen zum Vergütungsstandard für die gesetzliche Lizenz zur Tonaufzeichnung (录音 法定 许可 付酬 标准 暂行 and) und der ergänzenden Mitteilung zu den Zwischenbestimmungen zum Vergütungsstandard für die gesetzliche Lizenz zur Tonaufnahme (关于 录音 法定 许可 付酬 标准 暂行 规定 规定 的 补充 通知).