Chinesisches Rechtsportal - CJO

Finden Sie Chinas Gesetze und offizielle öffentliche Dokumente auf Englisch

EnglischArabischChinesisch (vereinfacht)NiederländischFranzösischDeutschHindiItalienischJapanischKoreanischPortugiesischRussischSpanischSchwedischHebräischIndonesianVietnamesischThaiTürkischeMalay

Die Mitteilung über die Zahlung der Vergütung an Urheberrechtsinhaber für das Kopieren und Verteilen von Tonaufnahmen aus Übersee (2000)

关于 复制 发行 境外 录音 制品 向 著作权 著作权 人 有关 有关 问题 的 通知

Art der Gesetze Regierungsrichtlinie

Ausstellende Stelle Nationale Urheberrechtsverwaltung von China

Bekanntmachungstermin 13. September 2000

Datum des Inkrafttretens 13. September 2000

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Urheberrechtsgesetz Geistiges Eigentum

Herausgeber CJ Beobachter

Die Bekanntmachung über die Zahlung der Vergütung an Urheberrechtsinhaber für das Kopieren und Verteilen von Tonaufnahmen aus Übersee wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und trat am 13. September 2000 in Kraft.

Insgesamt gibt es drei Artikel, deren Hauptpunkte folgende sind:

  1. Beim Import von Tonaufnahmen aus Übersee müssen audiovisuelle Verlage oder andere Einheiten mit dem Lizenzgeber klare Vereinbarungen über die Zahlung der Vergütung an die Urheberrechtsinhaber von Musikwerken im Lizenzvertrag treffen.

  2. Die vom Importeur zu zahlende Vergütung richtet sich nach den in den Zwischenbestimmungen zum Vergütungsstandard für die gesetzliche Lizenz zur Tonaufzeichnung (录音 法定 许可 付酬 标准 暂行 and) und der ergänzenden Mitteilung zu den Zwischenbestimmungen zum Vergütungsstandard für die gesetzliche Lizenz zur Tonaufnahme (关于 录音 法定 许可 付酬 标准 暂行 规定 规定 的 补充 通知).

Für den vollständigen Text auf Chinesisch klicken Sie bitte oben rechts auf „Chn“. Sie können es mit Werkzeugen oder auf andere Weise übersetzen, wie Sie möchten.
Wenn Sie den von unserem Team bereitgestellten vollständigen Text in englischer Sprache lesen möchten, klicken Sie bitte auf Kaufen, um zu kaufen.

© 2020 Guodong Du und Meng Yu. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe oder Weitergabe des Inhalts, auch durch Framing oder ähnliche Mittel, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Guodong Du und Meng Yu untersagt.