Die Urteile des Obersten Volksgerichtshofs zur Erhöhung der Strafe für Verstöße gegen das geistige Eigentum laut Gesetz wurden im Jahr 2020 verkündet und traten am 14. September 2020 in Kraft.
Insgesamt gibt es 16 Artikel, die darauf abzielen, die Bestrafung bei Verstößen gegen das geistige Eigentum zu erhöhen.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Anordnung, die Zuwiderhandlung im Voraus zu stoppen: In Fällen, in denen die Tatsachen der Zuwiderhandlung klar sind und die Zuwiderhandlung festgestellt werden kann, kann das Gericht anordnen, die Zuwiderhandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Voraus einzustellen.
2. Verhaltenserhaltung: Bei Verletzung oder drohender Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums kann der Rechteinhaber die Erhaltung des Verhaltens beantragen. Beantragt der Rechteinhaber auch ein Voraburteil, um die Zuwiderhandlung zu stoppen, während er die Aufrechterhaltung des Verhaltens beantragt, so prüft das Gericht die beiden Anträge gemeinsam.
3.Der Rechtsverletzer trägt die Beweislast für den Gewinn aus einer Zuwiderhandlung: Wenn der Rechteinhaber das Gericht auffordert, den Entschädigungsbetrag auf der Grundlage des Gewinns aus einer Zuwiderhandlung zu bestimmen, und Beweise dafür vorgelegt hat, kann das Gericht den Rechtsverletzer auffordern, Beweise vorzulegen sein Besitz bezog sich auf den Gewinn aus der Zuwiderhandlung; Wenn sich der Rechtsverletzer weigert, Beweise vorzulegen, oder dies nicht ohne berechtigten Grund tut, kann das Gericht den Entschädigungsbetrag gemäß dem Anspruch des Rechteinhabers und den verfügbaren Beweisen bestimmen.
4. Maximale Entschädigung: Unter bestimmten Umständen kann das Gericht gemäß dem Anspruch des Rechteinhabers den gesetzlichen Entschädigungsbetrag durch Annäherung oder Erreichen der Höchstgrenze bestimmen.
5.Die Möglichkeit einer zweiten Verletzung entziehen: Das Gericht sollte die illegalen Gewinne beschlagnahmen und die Anwendung der Geldstrafe verstärken, um den Kriminellen die Fähigkeit und die Bedingungen zu entziehen, die Rechte des geistigen Eigentums erneut zu verletzen.