Das Wehrdienstgesetz wurde am 31. Mai 1984 verkündet und 1998, 2009, 2011 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Es gibt insgesamt 65 Artikel. Das Gesetz zielt darauf ab, den nationalen Wehrdienst zu regulieren und zu stärken, eine gesetzeskonforme Wehrdienstleistung der Bürger zu gewährleisten, den Nachschub und die Reserve der Armeeangehörigen sicherzustellen sowie die Landesverteidigung und eine starke Armee aufzubauen und zu festigen.
Die wichtigsten Punkte sind:
Die Volksrepublik China führt ein auf dem freiwilligen Wehrdienst basierendes Wehrdienstsystem ein, das den freiwilligen Wehrdienst mit der Wehrpflicht verbindet. Alle Bürger der Volksrepublik China, unabhängig von ethnischem Status, Rasse, Beruf, familiärem Hintergrund, religiöser Überzeugung und Bildung, sind gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zum Militärdienst verpflichtet. Bürger mit schweren körperlichen Mängeln oder schweren Behinderungen, die sie wehrunfähig machen, werden Ausnahmen gewährt. Bürgerinnen und Bürgern, denen die politischen Rechte gemäß dem Gesetz entzogen wurden, dürfen keinen Wehrdienst leisten.
Männliche Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden zum aktiven Dienst herangezogen. Wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann noch vor dem 22. Lebensjahr in den aktiven Dienst eingezogen werden. Das Eintrittsalter kann für Absolventen regulärer Hochschulen auf 24 Jahre und für Postgraduierte auf 26 Jahre gelockert werden. Um den Bedarf der Streitkräfte zu decken, können weibliche Staatsbürgerinnen nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes zum aktiven Dienst und Bürgerinnen über 17, aber unter 18 Jahren zum aktiven Dienst eingezogen werden.
Die aus dem aktiven Dienst entlassenen Pflichtsoldaten werden vom Staat durch Selbständigkeit, Arbeitsüberlassung und staatliche Unterstützung ordnungsgemäß neu angesiedelt. Aus dem aktiven Dienst entlassene Unteroffiziere hat der Staat durch monatliches Ruhegehalt, Selbständigkeit, Stellenzuweisung, Ruhestand und staatliche Unterstützung ordnungsgemäss umzusiedeln. Aus dem aktiven Dienst entlassene Offiziere werden vom Staat durch Pensionierung, Versetzung in den Zivildienst, monatliches Ruhegehalt und Demobilisierung ordnungsgemäss umgesiedelt, wobei die für diese Massnahmen geltenden Bedingungen durch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen geregelt werden.