Im Juli 2022 entschied das Chaoyang Primary People's Court of Beijing (das „Gericht“) in einem Arbeitskampf, dass Unternehmen keine Löhne in virtueller Währung zahlen sollten.
Im erstinstanzlichen Urteil entschied das Gericht, dass das Unternehmen mehr als 270,000 CNY Gehalt und Bonus an den Mitarbeiter Herrn Shen in chinesischer Währung (Renminbi) zahlen sollte.
Dieser Streit entstand aus Shens Uneinigkeit mit der Zahlung des Unternehmens in Form von virtueller Währung. Nachdem das Unternehmen abgemeldet worden war, verklagte Shen seine Aktionäre Hu und Deng auf sein Gehalt, seinen Leistungsbonus und seine Überstundenvergütung.
Das Gericht entschied, dass gemäß dem Arbeitsgesetz der VR China die Löhne den Arbeitern selbst monatlich in Form von Bargeld gezahlt werden sollten. Darüber hinaus sieht Artikel 5 der „Übergangsbestimmungen zur Lohnzahlung“ (工资支付暂行规定) vor, dass die Löhne in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen sind und nicht in Form von Sachleistungen oder begebbaren Wertpapieren anstelle von Währung.
Gemäß dem Gesetz über die Volksbank von China (中国人民银行法) ist Chinas gesetzliches Zahlungsmittel der Renminbi (RMB). Die im Jahr 2021 herausgegebene „Notice on Further Preventing and Resolving the Risk of Virtual Currency Trading and Speculation“ (工资支付暂行规定) legt fest, dass virtuelle Währungen nicht den gleichen rechtlichen Status wie gesetzliche Zahlungsmittel haben und dass virtuelle Währungen wie Bitcoin, ETH und USDT sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und sollten und können nicht als Währung auf dem Markt zirkulieren.