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Vorläufige Maßnahmen zur Verwaltung des Online-Mikrofinanzgeschäfts (Entwurf zur Einholung von Kommentaren) (2020)

网络 小额 贷款 业务 管理 ((()

Art der Gesetze Entwurf

Ausstellende Stelle People's Bank of China , China Banken- und Versicherungsaufsichtsbehörde

Bekanntmachungstermin 02. Nov 2020

Datum des Inkrafttretens 02. Nov 2020

Gültigkeitsstatus Noch nicht in Kraft

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Cyberrecht/Internetrecht Banken und Finanzen

Herausgeber CJ Beobachter

Die chinesische Banken- und Versicherungsaufsichtsbehörde (CBIRC) und die Volksbank von China (PBOC) haben am 2. November 2020 die vorläufigen Maßnahmen zur Verwaltung des Online-Mikrokreditgeschäfts (Entwurf zur Einholung von Kommentaren) angekündigt (网络 小额 贷款 业务)管理 暂行办法 (征求意见稿)). Die Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken im Online-Mikrokreditgeschäft zu vermeiden.

Die Maßnahmen zielen hauptsächlich auf Mikrokreditgeschäfte ab, die von den aufstrebenden Internetgiganten in China betrieben werden.

Die Maßnahmen erfordern.

(1) Online-Mikrokreditunternehmen („Unternehmen“), die Big Data, Cloud Computing, mobiles Internet und andere technologische Mittel verwenden, um das Kreditrisiko von Schuldnern zu analysieren und zu bewerten, Kreditmodelle und -beträge zu bestimmen und kreditbezogene Prozesse online abzuschließen unterliegen ihrer Aufsicht. (Artikel 2)

(2) Trotz der Tatsache, dass ein Unternehmen Online-Dienste anbietet, kann es sein, dass es nicht über geografische Grenzen hinweg operiert. (Artikel 2)

(3) Der Saldo eines Unternehmens darf das Einmalige seines Nettovermögens nicht überschreiten, wenn die Mittel aus nicht standardisierten Finanzierungen stammen, oder das Vierfache seines Nettovermögens, wenn die Mittel aus standardisierten Schuldtiteln stammen. (Artikel 12)

(4) Der Restbetrag des Darlehens eines Unternehmens an eine natürliche Person darf 300,000 RMB und ein Drittel seines durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre nicht überschreiten. (Artikel 13)

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