Das Gesetz zur Kontrolle von Import- und Exportgütern wurde 1989 erlassen und in den Jahren 2002, 2013, 2018 (April) bzw. 2018 (Dezember) geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 29. Dezember 2018 in Kraft.
Insgesamt gibt es 41 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Die staatliche Verwaltung für Wareninspektion erstellt und passt einen Katalog von Import- und Exportgütern an, die der obligatorischen Inspektion unterliegen, und veröffentlicht und implementiert den Katalog.
2.Die im Katalog enthaltenen Import- und Exportwaren werden von den Warenkontrollbehörden kontrolliert. Für den Verkauf oder die Verwendung von Importgütern gemäß dem vorstehenden Absatz wird keine Genehmigung erteilt, bis sie einer Inspektion unterzogen wurden. und es wird keine Genehmigung für die Ausfuhr von Ausfuhrwaren erteilt, die im vorhergehenden Absatz angegeben sind, bis festgestellt wurde, dass sie durch Inspektion dem Standard entsprechen.
3.Die Warenkontrollbehörden führen gemäß diesem Gesetz die Zertifizierungsverwaltung für die dem Lizenzsystem unterliegenden Import- und Exportwaren durch, prüfen die Zertifikate und prüfen, ob die Zertifikate und die Waren miteinander übereinstimmen.