Die Durchführungsbestimmungen zum Tabakmonopolgesetz wurden 1997 erlassen und 2013, 2016 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 10. Okt. 2021 in Kraft.
Die Verordnung besteht aus 66 Artikeln, die darauf abzielen, das Tabakmonopol zu regulieren.
Die wichtigsten Punkte sind wie folgt.
1. Unterliegt die E-Zigarette den Vorschriften?
Ja.
Neue Tabakerzeugnisse wie E-Zigaretten werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen zu Zigaretten reguliert. (Art. 65)
2. Dürfen Privatpersonen Zigaretten verkaufen?
Ja. Gemäß dem Tabakmonopolgesetz und den Verordnungen ist jedoch eine Tabakmonopollizenz erforderlich. (Art. 6)
Tabakhersteller müssen Zusatzstoffe und Farbstoffe gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Staates verwenden. (Art. 5)