Chinesisches Rechtsportal - CJO

Finden Sie Chinas Gesetze und offizielle öffentliche Dokumente auf Englisch

EnglischArabischChinesisch (vereinfacht)NiederländischFranzösischDeutschHindiItalienischJapanischKoreanischPortugiesischRussischSpanischSchwedischHebräischIndonesianVietnamesischThaiTürkischeMalay

Umsetzung der Regeln für die Verwaltung der religiösen Aktivitäten von Ausländern in der VR China (Entwurf für Kommentare) (2020)

中华人民共和国 境内 外国人 宗教 活动 管理 规定 实施 (((修订)

Art der Gesetze Entwurf

Ausstellende Stelle Nationale Verwaltung für religiöse Angelegenheiten

Bekanntmachungstermin 18. Nov 2020

Datum des Inkrafttretens 18. Nov 2020

Gültigkeitsstatus Noch nicht in Kraft

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Ausländergesetz Religiöse Angelegenheiten

Herausgeber CJ Beobachter

Um die Religionsfreiheit von Ausländern in China zu wahren und die öffentlichen Interessen zu wahren, entwirft die chinesische Regierung für religiöse Angelegenheiten die „Durchführungsbestimmungen zur Verwaltung der religiösen Aktivitäten von Ausländern in der VR China (Entwurf für Kommentare)“ (中华人民共和国 境内 外国人)宗教 活动 活动 规定 实施 (((征求意见稿)) in Übereinstimmung mit den „Verwaltungsbestimmungen für religiöse Aktivitäten von Ausländern in der VR China“ (中华人民共和国 境内 外国人 宗教 活动 管理 规定).

Der Entwurf holt jetzt Meinungen aus der Öffentlichkeit ein.

Insgesamt gibt es 5 Kapitel und 40 Artikel. Die Durchführungsbestimmungen regeln die kollektiven religiösen Aktivitäten der Ausländer, den inländischen und ausländischen religiösen Austausch und die damit verbundenen rechtlichen Verantwortlichkeiten. 

Die öffentliche Kommentierungsfrist endet am 17. Dezember 2020.

Für den vollständigen Text auf Chinesisch klicken Sie bitte oben rechts auf „Chn“. Sie können es mit Werkzeugen oder auf andere Weise übersetzen, wie Sie möchten.
Wenn Sie den von unserem Team bereitgestellten vollständigen Text in englischer Sprache lesen möchten, klicken Sie bitte auf Kaufen, um zu kaufen.

© 2020 Guodong Du und Meng Yu. Alle Rechte vorbehalten. Die Weitergabe oder Weitergabe des Inhalts, auch durch Framing oder ähnliche Mittel, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Guodong Du und Meng Yu untersagt.