Am 3. Juni 2021 veröffentlichte Chinas Oberste Volksstaatsanwaltschaft (SPP) die „Leitenden Stellungnahmen zur Einrichtung eines Aufsichts- und Bewertungsmechanismus durch Dritte für die Einhaltung von Unternehmen, die an Fällen beteiligt sind (für die Durchführung von Gerichtsverfahren)“ (关于建立涉案企业合规第三方监督评估机制的指导意见(试行)) und Typische Fälle zur Pilotreform der Corporate Compliance, wodurch Pilotstaatsanwaltschaften eine Orientierungshilfe für die nicht strafrechtliche Arbeit der Corporate Compliance erhalten.
„Corporate Compliance Non-Prosecution System“ bezieht sich auf ein System, nach dem Staatsanwälte kriminell verdächtige Unternehmen anweisen können, einen speziellen Compliance-Plan entsprechend den Tatbeständen der Straftaten vorzuschlagen, sie zur Einrichtung des Corporate Compliance Management Systems aufzufordern und dann eine gegebenenfalls eine Strafverfolgungsentscheidung, wenn sie feststellen, dass diese Unternehmen bereit sind, ein Compliance-System einzurichten. Dieses System zielt darauf ab, die an den Fällen beteiligten Unternehmen dazu zu drängen, Compliance-Verpflichtungen einzugehen und diese Verpflichtungen aktiv umzusetzen, Unternehmen zu ermutigen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften zu arbeiten, und von Unternehmen begangene Straftaten zu reduzieren und zu verhindern. Angetrieben von der SPP hat China dieses System erforscht und implementiert.
Seit März 2020 hat die SPP die erste Phase des Pilotprogramms in sechs Staatsanwaltschaften der Primarstufe in Shanghai, Jiangsu, Shandong und Guangdong gestartet.
Im April 2021 hat die SPP das „Programm zur Durchführung der Pilotreform der Corporate Compliance“ (关于开展企业合规改革试点工作的方案) (im Folgenden „Programm“ genannt) herausgegeben, mit dem offiziell die zweite Phase der Pilotreform der Corporate Compliance. Der Umfang des Pilotprogramms wurde auf zehn Provinzen (Gemeinden) ausgeweitet, nämlich Peking, Liaoning, Shanghai, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Shandong, Hubei, Hunan und Guangdong. Gemäß dem Programm würden die jeweiligen Piloteinheiten von den vorgenannten Staatsanwaltschaften auf Provinzebene nach eigenem Ermessen bestimmt, und jede Provinz (Gemeinde) würde eine oder zwei Staatsanwaltschaften auf primärer Ebene als Piloteinheiten benennen.