Mehrere Bestimmungen zur Regulierung der Patentanmeldung (die Bestimmungen) wurden am 27. August 2007 erlassen und 2017 überarbeitet. Die letzte Überarbeitung trat am 1. April 2017 in Kraft.
Insgesamt gibt es sieben Artikel, die darauf abzielen, die abnormale Patentanmeldung zu regeln. Beispielsweise reicht ein Anmelder mehrere identische, plagiierte, fabrizierte und zufällig generierte Patente ein.