Die administrativen Maßnahmen zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit in Online-Catering-Diensten wurden 2018 erlassen und 2020 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 3. November 2020 in Kraft.
Insgesamt gibt es 46 Artikel, die darauf abzielen, Online-Catering-Dienstleistungen zu überwachen. Die wichtigsten Punkte sind:
1. Online-Catering-Dienste beziehen sich auf die Catering-Dienste, die über das Internet vom Drittanbieter von Online-Catering-Diensten bereitgestellt werden, sowie auf die Catering-Dienstleister (zusammen „der Dienstleister“), die Catering-Dienste über Drittanbieter-Plattformen bereitstellen und selbst erstellte Websites. (Artikel 2)
2. Die staatliche Verwaltung für Marktregulierung und ihre Amtskollegen auf lokaler Ebene sind die Regulierungsbehörden in diesem Bereich. (Artikel 3)
3. Online-Catering-Dienstleister sollten über physische Geschäfte verfügen und Lizenzen für Lebensmittelunternehmen erhalten. (Artikel 4)
4.Online-Catering-Service Drittanbieter von Plattformen sollten sich an das lokale Marktaufsichtsbüro wenden. (Artikel 5)
5. Online-Catering-Dienstleister von Drittanbietern erfüllen die folgenden Verpflichtungen: (1) Die Plattform überprüft und registriert Online-Catering-Dienstleister. (2) Verstößt der Online-Catering-Dienstleister gegen die Gesetze zur Lebensmittelsicherheit, stellt die Plattform die illegalen Aktivitäten ein und erstattet der Regulierungsbehörde Bericht. (3) Wenn der Online-Catering-Dienstleister ernsthaft gegen das Gesetz verstößt, sollte die Plattform die Bereitstellung einstellen. (4) Die Plattform sollte Vorfälle im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit wirksam behandeln. (Artikel 6)
6. Online-Catering-Dienstleister veröffentlichen die Namen der Gerichte und Hauptzutaten im Internet. (Artikel 11)
7.Online-Catering-Dienstleister von Drittanbietern und selbst erstellte Website-Catering-Dienstleister zeichnen die Bestellinformationen auf, einschließlich des Namens des Lebensmittels, des Bestellzeitpunkts, der Person, die das Lebensmittel geliefert hat, des Zeitpunkts der Lieferung und des Lieferadresse. Diese Informationen sollten mindestens 6 Monate aufbewahrt werden. (Artikel 15)