Das Brandschutzgesetz wurde 1998 erlassen und 2008 bzw. 2019 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 23. April 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 74 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Die Notfallmanagementbehörde des Staatsrates überwacht und verwaltet die Brandschutzarbeiten im ganzen Land. (Artikel 4)
2. Jede Einrichtung oder Einzelperson ist verpflichtet, den Brandschutz aufrechtzuerhalten, Brandschutzeinrichtungen zu schützen, Brandkatastrophen zu verhindern und Feuermelder zu melden. Jede Einrichtung oder jeder Erwachsene ist verpflichtet, an den organisierten Brandbekämpfungsarbeiten teilzunehmen. (Artikel 5)
3.Die Brandschutzplanung oder -konstruktion eines Bauprojekts muss den nationalen brandschutztechnischen Normen für die Projektkonstruktion entsprechen. Der Arbeitgeber sowie die Planung, der Bau, die Projektüberwachung und andere Stellen sind für die Qualität der Brandschutzplanung und -konstruktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. (Artikel 9)
4.Die lokalen Volksregierungen auf und über der Kreisebene bilden nach den einschlägigen Bestimmungen des Staates umfassende nationale Feuerwehr- und Rettungsdienste oder Vollzeitfeuerwehren, bereiten Brandschutzausrüstung nach den einschlägigen nationalen Normen vor und übernehmen die Brandbekämpfungs- und Rettungsarbeiten bei Brandkatastrophen (Artikel 36)